Gesetzliche Gewährleistung & erweiterte Garantie

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren gemäß Art. 1649quater ZGB gewähren wir folgende erweiterte Garantien:

Unsere Garantien

10 Jahre Dichtigkeitsgarantie
Garantie auf die Dichtigkeit der von uns montierten Fahrzeugverglasung.

3 Jahre Haltbarkeitsgarantie
Garantie auf die Haltbarkeit einer durchgeführten Steinschlagreparatur.

Wichtige Hinweise

Ein vollständiger optischer Rückgang eines Steinschlags ist technisch nicht immer möglich; Restmarken gelten nicht als Mangel.

Reißt ein reparierter Steinschlag später weiter, liegt kein Garantie- oder Gewährleistungsfall vor, sofern die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde.

Schäden durch äußere Einflüsse (z. B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Hagel) sowie unsachgemäße Nutzung oder Pflege sind ausgeschlossen.

Geltung & Einschränkungen

Die Garantie beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs.

Garantieleistungen erfolgen ausschließlich durch unser Unternehmen.

Weitere Ansprüche (z. B. Nutzungsausfall oder Fahrtkosten) sind ausgeschlossen.

Die Garantie erlischt bei Reparatur durch Dritte oder beim Verkauf des Fahrzeugs und ist nicht übertragbar.

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