1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Pro-X Autoglas GmbH, Frauenhoferstraße 6, 52531 Übach-Palenberg (nachfolgend „Auftragnehmer“), einschließlich Steinschlagreparaturen, Scheibenaustausch, Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen (ADAS), mobiler Serviceleistungen beim Kunden, Hol- & Bringservice sowie die Bereitstellung von Leihfahrzeugen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) Terminvereinbarung per Telefon, E-Mail, Onlineformular oder vor Ort, sowie
b) schriftliche oder mündliche Bestätigung durch den Auftragnehmer, oder
c) direkte Übergabe des Fahrzeugs zur Durchführung der Arbeiten.

 

3. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen:

  • in den eigenen Räumlichkeiten: Frauenhoferstr. 6, 52531 Übach-Palenberg,
  • als mobiler Service beim Kunden,
  • im Rahmen eines Hol- & Bringservice,
  • optional unter Bereitstellung eines Leihfahrzeugs.

Beim mobilen Service muss der Kunde für geeignete Arbeitsbedingungen sorgen (z. B. ebenen Stellplatz, witterungsgeschützte Fläche, Stromversorgung falls erforderlich). Bei ungeeigneten Bedingungen kann der Auftrag abgebrochen oder in die Werkstatt verlegt werden.

 

4. Hol- & Bringservice

4.1. Der Auftragnehmer holt das Fahrzeug nach Vereinbarung beim Kunden ab und bringt es nach Fertigstellung zurück.

4.2. Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug frei zugänglich ist und alle benötigten Unterlagen (z. B. Fahrzeugpapiere) vorhanden sind.

4.3. Für Schäden, die auf versteckte Vorschäden oder technische Defekte des Kundenfahrzeugs zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

5. Leihfahrzeuge

5.1. Leihfahrzeuge werden – sofern verfügbar – gegen gesonderte Vereinbarung bereitgestellt.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, das Leihfahrzeug pfleglich zu behandeln und vollgetankt zurückzugeben.

5.3. Selbstbeteiligungen aus Kasko- oder Haftpflichtschäden trägt der Kunde.

5.4. Verkehrsverstöße gehen zulasten des Kunden.

 

6. Angebote und Preise

6.1. Angebote des Auftragnehmers sind bis zu ihrer schriftlichen Bestätigung freibleibend. Änderungen oder Ergänzungen werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam.

6.2. Es gelten die am Tag der Lieferung bzw. Leistungserbringung gültigen Preise, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Festpreis vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie zuzüglich weiterer Kosten, wie z. B. Transport-, Liefer- oder Materialkosten, die vom Kunden zu tragen sind.

6.3. Höhere Gewalt, Streiks, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Lieferverzögerungen oder unvorhersehbare Kostensteigerungen berechtigen beide Parteien zum Rücktritt.

6.4. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung mehr als 4 Wochen liegen und sich Materialpreise nachweislich erhöhen.

 

7. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

7.1. Akzeptierte Zahlungsmethoden: Barzahlung, EC-/Kreditkarte, Rechnung (nach Vereinbarung), Abrechnung über die Versicherung.

7.2. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

7.3. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn sie nicht innerhalb von 8 Tagen nach Versand per Einschreiben schriftlich beanstandet werden.

7.4. Nach Ablauf dieser Frist werden unbezahlte Rechnungen automatisch und ohne Mahnung mit 10 % Verzugszinsen pro Jahr belastet.

7.5. Zusätzlich wird eine Pauschalentschädigung von 10 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 50,00 €, fällig.

7.6. Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Pauschalentschädigungen, danach auf die ältesten Forderungen verrechnet.

7.7. Bei nicht eingehaltenen Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche weiteren Leistungen aus laufenden Verträgen zurückzuhalten oder zu unterbrechen. Teilrechnungen können für bereits erbrachte Leistungen gestellt werden.

7.8. Der Auftragnehmer kann jederzeit angemessene Sicherheiten oder Garantien verlangen. Diese gelten als aufschiebende Bedingung für Vertrag oder Fortführung der Arbeiten.

7.9. Begleicht die Versicherung die Rechnung nicht oder nicht vollständig, hat der Kunde den offenen Betrag auf erste Aufforderung selbst auszugleichen.

 

8. Versicherungsabwicklung

8.1. Auf Wunsch rechnet der Auftragnehmer direkt mit der Versicherung des Kunden ab.

8.2. Der Kunde erteilt hierzu eine entsprechende Abtretungsvereinbarung und bestätigt die Richtigkeit seiner Versicherungsdaten.

8.3. Der Kunde bleibt gegenüber dem Auftragnehmer zahlungspflichtig, falls die Versicherung die Zahlung ganz oder teilweise verweigert.

8.4. Selbstbeteiligungen sind vom Kunden unmittelbar zu zahlen.

 

9. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:

  • richtige Fahrzeug- und Versicherungsdaten zu übermitteln,
  • sein Fahrzeug gereinigt und zugänglich bereitzustellen,
  • persönliche Gegenstände vor Arbeitsbeginn zu entfernen,
  • den empfohlenen Austausch durchzuführen, wenn eine Reparatur nicht möglich oder nicht verkehrssicher ist.

10. Durchführung der Arbeiten und Lieferfristen

10.1. Arbeitstermine sind grundsätzlich verbindlich; Verzögerungen durch Lieferprobleme oder Witterung beim mobilen Service bleiben vorbehalten.

10.2. Bei Austausch von Frontscheiben kann eine Aushärtezeit des Klebstoffs erforderlich sein. Das Fahrzeug darf erst nach ausdrücklicher Freigabe genutzt werden.

10.3. Bei mobilen Arbeiten haftet der Auftragnehmer nicht für witterungsbedingte Unterbrechungen oder notwendige Umbuchungen.

10.4. Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich und gelten ausschließlich als indikativ. Abweichungen von den genannten oder vereinbarten Terminen berechtigen den Kunden weder zu Schadensersatzansprüchen noch zu sonstigen Ausgleichsforderungen.

10.5. Die Lieferung gilt als erfolgt, sobald die Ware die Räumlichkeiten des Auftragnehmers verlassen hat.

 

11. Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen (ADAS)

11.1. Nach Austausch bestimmter Scheiben ist eine ADAS-Kalibrierung notwendig.

11.2. Der Auftragnehmer führt diese – nach technischen Möglichkeiten – gemäß Herstellervorgaben durch.

11.3. Lehnt der Kunde die Kalibrierung ab, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für daraus entstehende Funktionsstörungen oder Sicherheitsrisiken.

 

12. Abnahme und Mängelprüfung

12.1. Alle gelieferten Waren und ausgeführten Arbeiten sind unverzüglich bei Lieferung durch den Kunden zu prüfen.

12.2. Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen sind sofort auf der Lieferbescheinigung oder einem entsprechenden Übergabeprotokoll zu vermerken.

12.3. Erfolgt keine rechtzeitige Mängelanzeige, gelten die gelieferten Waren und ausgeführten Arbeiten als mängelfrei. In diesem Fall können nachträgliche Beschwerden nicht mehr anerkannt werden.

 

13. Gesetzliche Gewährleistung und erweiterte Garantie
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren gemäß Art. 1649quater ZGB gewährt der Auftragnehmer die nachfolgend beschriebenen erweiterten Garantien.

13.1 Erweiterte Garantien

Für die Dauer, in der Sie Eigentümer des Fahrzeugs sind, gewährt der Auftragnehmer vorbehaltlich der Punkte 13.4 bis 13.6 folgende Garantien:

 

a) 10 Jahre Dichtigkeitsgarantie – garantiert die Dichtigkeit der vom Auftragnehmer montierten Fahrzeugverglasung.

b) 3 Jahre Haltbarkeitsgarantie – garantiert die Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung.

Definitionen:

  • Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der ausgetauschten oder reparierten Scheibe in das Fahrzeuginnere gelangt.
  • Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn eine Steinschlagreparatur erfolglos war und die Glasscheibe an der reparierten Stelle weiter reißt.

Hinweise zur Steinschlagreparatur:

  • Ein vollständiger optischer Rückgang des Schadens ist technisch nicht immer möglich; Restmarken gelten nicht als Mangel.
  • Reißt ein reparierter Steinschlag später weiter, sofern die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde, liegt kein Gewährleistungsfall vor.
  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung, spätere äußere Einwirkungen oder mangelhafte Pflege sind ausgeschlossen.

13.2 Beginn der Garantie

Die Garantie beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden.

13.4 Beschränkung der Garantien

a) Dichtigkeitsmängel: Die Nachbesserung erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Die Kosten hierfür übernimmt der Auftragnehmer.

b) Haltbarkeitsmängel: Wurde eine Glasscheibe ausgetauscht, wird der Betrag für die erfolglose Steinschlagreparatur vom Rechnungsbetrag für den Scheibenaustausch abgezogen.

c) Entschädigungen für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand oder Fahrtkosten sind ausgeschlossen.

d) Die Garantien gelten nicht für Schäden durch äußere Einflüsse, wie Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel, sofern diese nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden.

13.5 Geltendmachung der Garantie

Garantiefälle sind unverzüglich schriftlich unter Vorlage der jeweiligen Rechnung beim Auftragnehmer geltend zu machen.

13.6 Erlöschen der Garantie

a) Die Garantien erlöschen, wenn die Verglasung selbst oder durch Dritte repariert bzw. ausgetauscht wird.

b) Garantien gelten ausschließlich gegenüber dem ursprünglichen Kunden. Eine Übertragung oder Abtretung an Dritte ist ausgeschlossen.

c) Wird das Fahrzeug verkauft, erlöschen alle Garantien am Tag der Veräußerung.

 

14. Haftung / Standgebühren

14.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

14.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

14.3. Für Folgeschäden (z. B. Kamera- oder Sensorfehler nach verweigerter Kalibrierung) wird keine Haftung übernommen.

14.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

14.5. Fahrzeuge, die in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers abgestellt sind, sind im Rahmen der bestehenden Betriebsversicherung gegen Diebstahl, Brand sowie bestimmte Beschädigungen versichert. Eine weitergehende Haftung besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dieser AGB.

14.6. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Arbeiten abzuholen. Bei verspäteter Abholung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Standgebühr von 20,00 € pro Kalendertag zu berechnen.

 

15. Gefahrübergang / Abnahme
Die Gefahr geht mit Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden über. Mit Abnahme bestätigt der Kunde die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten.

 

16. Eigentumsvorbehalt
Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

 

17. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzhinweise des Auftragnehmers. Kundendaten werden ausschließlich zweckgebunden verarbeitet, insbesondere zur Versicherungsabwicklung, Terminverwaltung und Rechnungsstellung.

 

18. Stornierung / Nicht-Erscheinen

18.1. Stornierungen sind bis 24 Stunden vor Termin kostenfrei möglich.

18.2. Bei Terminversäumnis ohne Mitteilung kann eine Pauschale für Zeit- und Anfahrtskosten berechnet werden.

18.3. Beim mobilen Service können zusätzliche Wegkosten anfallen.

 

19. Schlussbestimmungen

19.1. Änderungen und Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen.

19.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

19.3. Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Aachen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB´s

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